Markenverletzung

Ist eine jüngere Marke oder Bezeichnung für die jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen mit einer Marke verwechselbar, kann der Verletzer im Verletzungsverfahren unter anderem auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft über den Vertrieb und Vernichtung der markenverletzenden Produkte verurteilt werden.

Verteidigung gegen behauptete Markenverletzung

Gegen eine behauptete Markenverletzung kann man sich mit den Argumenten verteidigen, dass die Marke für die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen nicht verwechselbar ist, die Marke nicht rechtserhaltend benutzt wurde oder die Marke beschreibend oder freihaltebedürftig ist. Darüber hinaus kann die sogenannte Erschöpfung geltend gemacht werden, wenn das Produkt mit Zustimmung des Markeninhabers im Gebiet der Europäischen Union in Verkehr gebracht wurde.