Erfindungen auf dem Gebiet der Medizin, der Medizintechnik und der Kosmetik

Allgemeines

Geräte, Erzeugnisse, Stoffe oder Stoffgemische zur Anwendung bei einer medizinischen Behandlung, Operation, Diagnose und Therapie können durch ein Patent geschützt werden. Medizinische Behandlungen, Diagnosen und Therapien des menschlichen oder tierischen Körpers sind im Allgemeinen in Deutschland und Europa dann nicht durch ein Patent schützbar, wenn sie am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die eigentliche Tätigkeit eines Arztes oder Chirurgen nicht durch Patente beeinträchtigt wird.

Medizinische Geräte und medizinische Vorrichtungen

Medizinische Diagnosegeräte und medizinische Therapiegeräte sowie chirurgische Instrumente sind durch ein Patent schützbar. Als Beispiele lassen sich Endoskope, medizinische Laser, Hautbehandlungsgeräte, Operationsnavigationssysteme, Operationsgeräte, bildgebende Diagnosegeräte und dergleichen aufzählen. Ferner sind strukturunterstützende oder funktionsunterstützende Elemente, die temporär oder über einen längeren Zeitraum in den menschlichen oder tierischen Körper eingebracht werden, durch ein Patent schützbar. Beispiele hierfür sind Implantate, Prothesen, Knochenschrauben, Stents, Shunts etc. Darüber hinaus können Hilfsmittel für eine Behandlung oder Diagnose durch ein Patent geschützt werden, beispielsweise Nadeln, Injektionsspritzen und orthopädische Hilfsmittel.

Diagnostische und therapeutische Verfahren

Diagnoseverfahren sind im Allgemeinen dann dem Patentschutz zugänglich, wenn sie keine Wechselwirkung mit dem menschlichen oder tierischen Körper oder keine medizinische Entscheidung (deduktive medizinische Entscheidungsphase) aufweisen. Beispielsweise können ein technisches Verfahren zum Bestimmen des optischen Sehfehlers in Form eines Wellenfrontfehlers oder der Konzentration eines Stoffes im Blut dem Patenschutz zugänglich sein. Vom Patentschutz ausgeschlossen wäre hingegen ein Verfahren, das zusätzlich das Krankheitsbild ermitteln würde.

Therapeutische Verfahren und Diagnoseverfahren, die außerhalb des menschlichen oder tierischen Körpers durchgeführt werden, sind im Allgemeinen dem Patentschutz zugänglich. Als Beispiel lässt sich die Analyse und Aufbereitung von Blut nennen.

Kosmetische Verfahren

Kosmetische Verfahren sind unter vergleichsweise engen Voraussetzungen patentierbar, falls beispielsweise eine medizinische oder therapeutische Anwendung ausgeschlossen ist oder nicht beansprucht wird.

Markenschutz für den Namen der medizinischen Behandlung

Es ist möglich, den Namen einer medizinischen Behandlung oder medizinischen Therapie durch eine Marke zu schützen, aber nicht die Behandlung oder Therapie per se. Ein Schutz einer Bezeichnung als Marke ist möglich, falls die Bezeichnung weder beschreibend noch freihaltebedürftig ist.

Expertise

Es bestehen seit mehreren Jahren umfangreiche Erfahrungen mit Erfindungen auf dem Gebiet der Medizin und Medizintechnik und eine patentanwaltliche Expertise auf verschiedenen Gebieten der Medizintechnik.