Patentanwalt Günther Wittmann Günther Wittmann

Nach seinem Studium der Elektro- und Informationstechnik an der Technischen Universität München war Günther Wittmann an einem renommierten Forschungsinstitut im Bereich ASIC-Design für integrierte Siliziumsensoren tätig. In der Industrie war er zunächst als Entwickler und später als Projektleiter unter anderem für Softwareentwicklung, Bildverarbeitung und Konstruktion von Kameras verantwortlich. Anschließend war er im Bereich Telekommunikation und auch bei Mobilfunksystemen tätig.

Die technische patentanwaltliche Praxis von Günther Wittmann umfasst unter anderem nahezu die gesamte Elektrotechnik, die Medizintechnik, den Maschinenbau, die Fahrzeugtechnik, die Luftfahrt, die technische Physik, die Bildverarbeitung, die Optik, MPEG7 etc.

Die Schwerpunkte seiner patentanwaltlichen Tätigkeit liegen auf dem Ausarbeiten von Neuanmeldungen und dem Erteilungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem europäischen Patentamt und der WIPO, aber auch im Beschwerdeverfahren und im Einspruchsverfahren und bei der Erstellung von Gutachten. Das Arbeitsgebiet von Günther Wittmann umfasst auch Patentverletzungsverfahren und Gebrauchmusterverletzungsverfahren. Günther Wittmann ist auch bei Nichtigkeitsverfahren und Gebrauchsmusterlöschungsverfahren tätig. Der Tätigkeitsbereich von Herrn Wittmann umfasst auch das Markenrecht und das Geschmacksmusterrecht.

Günther Wittmann spricht Deutsch und Englisch. Ferner hat er Grundkenntnisse in Französisch und Spanisch. Er ist Mitglied der Patentanwaltskammer, bei GRUR, FICPI, EPI und VPP sowie im bayerischen Patentanwaltsverein.

Herr Wittmann ist verheiratet und hat zwei Söhne. Er verbringt seine Freizeit mit der Familie. Seine Hobbies sind unter anderem Skilaufen und Fahrradfahren.

Vertretungsberechtigungen

Patentanwalt Günther Wittmann ist vor folgenden Ämtern und Gerichten vertretungsberechtigt:

  • Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
  • Bundespatentgericht (BPatG)
  • Europäisches Patentamt (EPA)
  • Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)
  • Internationales Büro der World Intellectual Property Organisation (WIPO)
  • Bundesgerichtshof (BGH) in Nichtigkeitsberufungsverfahren